Wir arbeiten zusammen mit der Agentur für
Arbeit und den Jobcentern sowie anderen Rehabilitationsträgern, wie den Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften.
Wir beraten Sie
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bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
Eine intensive Betreuung ist nur nach entsprechender Zuweisung durch den Kostenträger möglich.
Wir unterstützen Sie
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bei der Praktikums- und Stellensuche.
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bei der Arbeitsaufnahme / bei der Einarbeitung.
- beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit.
- nach einem Klinik-Aufenthalt oder nach einer Rehabilitationsmaßnahme.
- beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben.
- bei der Beantragung der Feststellung einer Schwerbehinderung.
Vorstellung des Vermittlungsteams
Den Vermittlungsdienst gibt es bereits seit 1998. Er ist Schnittstelle zwischen Arbeitgebern/innen, Agenturen, Jobcentern, LVR-Inklusionsamt, Reha-Trägern und (schwer-)behinderten Menschen
mit körperlicher, geistiger, Sinnes- oder psychischer Behinderung. Unsere Aufgabe ist eine "passgenaue" Zusammenführung der Menschen mit Behinderung und der Arbeitgeber.
Für Menschen mit Behinderung:
- Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
- Wir erstellen Ihr individuelles Fähigkeitsprofil.
- Wir bereiten Sie auf Bewerbungsgespräche vor.
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
- Wir akquirieren für Sie Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bereiten Sie passgenau auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Für Arbeitgeber/innen:
Das Vermittlungsteam unterstützt und berät Sie als Arbeitgeber/innen vor und während der Einstellung von Menschen mit Behinderung.
- Wir beraten Sie im Umgang mit Menschen mit Behinderung und bei der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
- Wir klären Sie über Behinderungsarten und chronische Krankheitsbilder auf.
- Wir nehmen Ihr Anforderungsprofil auf.
- Wir schlagen Ihnen geeignete BewerberInnen vor.
- Wir beraten Sie während der Durchführung des Praktikums (Trainingsmaßnahme).
- Wir informieren Sie über beschäftigungsfördernde Instrumente des Schwerbehindertenrechts, z.B. Zuschüsse der Agenturen für Arbeit oder des LVR-Inklusionsamtes.
Diese Angebote sind für „Arbeitssuchende mit entsprechender Zuweisung“ und Arbeitgeber kostenfrei.