Wir arbeiten zusammen mit der Agentur für

Arbeit und den Jobcentern sowie anderen Rehabilitationsträgern, wie den Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften.

 

Wir beraten Sie

  • bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.

Eine intensive Betreuung ist nur nach entsprechender Zuweisung durch den Kostenträger möglich.

 

Wir unterstützen Sie

  • bei der Praktikums- und Stellensuche.
  • bei der Arbeitsaufnahme / bei der Einarbeitung.
  • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit.
  • nach einem Klinik-Aufenthalt oder nach einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • beim Übergang von der Schule in das Arbeitsleben.
  • bei der Beantragung der Feststellung einer Schwerbehinderung.

 

Vorstellung des Vermittlungsteams

Den Vermittlungsdienst gibt es bereits seit 1998. Er ist Schnittstelle zwischen Arbeitgebern/innen, Agenturen, Jobcentern, LVR-Inklusionsamt, Reha-Trägern und (schwer-)behinderten Menschen mit körperlicher, geistiger, Sinnes- oder psychischer Behinderung. Unsere Aufgabe ist eine "passgenaue" Zusammenführung der Menschen mit Behinderung und der Arbeitgeber.

 

Für Menschen mit Behinderung:

  • Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.
  • Wir erstellen Ihr individuelles Fähigkeitsprofil.
  • Wir bereiten Sie auf Bewerbungsgespräche vor.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
  • Wir akquirieren für Sie Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bereiten Sie passgenau auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.

 

Für Arbeitgeber/innen:

Das Vermittlungsteam unterstützt und berät Sie als Arbeitgeber/innen vor und während der Einstellung von Menschen mit Behinderung.

  • Wir beraten Sie im Umgang mit Menschen mit Behinderung und bei der Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
  • Wir klären Sie über Behinderungsarten und chronische Krankheitsbilder auf.
  • Wir nehmen Ihr Anforderungsprofil auf.
  • Wir schlagen Ihnen geeignete BewerberInnen vor.
  • Wir beraten Sie während der Durchführung des Praktikums (Trainingsmaßnahme).
  • Wir informieren Sie über beschäftigungsfördernde Instrumente des Schwerbehindertenrechts, z.B. Zuschüsse der Agenturen für Arbeit oder des LVR-Inklusionsamtes.

 

Diese Angebote sind für „Arbeitssuchende mit entsprechender Zuweisung“ und Arbeitgeber kostenfrei.